Ulla Schmidt: Fehlende eindeutige Regelung für Schnittstelle zwischen Teilhabe und Pflege

01.06.2016 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Bundesvereinigung Lebenshilfe übt Kritik bei der Anhörung zum dritten Pflegestärkungsgesetz

Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe zeitgt sich enttäuscht, dass erneut die Chance einer umfassenden Regelung der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege verpasst wurde. „Menschen mit Behinderung sind Versicherte in der Pflegeversicherung und müssen daher vollen Zugang zu ihren Leistungen haben“, forderte sie. Mit dem geplanten Pflegestärkungsgesetz III werde nicht nur die defizitäre Regelung im stationären Bereich fortgeschrieben, sondern zusätzlich die Situation im ambulanten Bereich verschlechtert, heißt es aus der Lebenshilfe, die erläutert: Menschen mit Behinderung sind häufig auf beide Leistungen angewiesen. Die Eingliederungshilfe sichert die Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft ab, daher ist sie die umfassendere Leistung. Grundlage für die Teilhabe ist, Pflegebedarfe zu decken, daher muss der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bestehen. Bisher können Menschen mit Behinderung, die allein oder zu mehreren in einer Wohnung wohnen, neben Eingliederungshilfe auch Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Der Umfang richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Zukünftig droht unter anderem nach Ansicht der Lebenshilfe durch unklare Regelungen, dass Leistungen für behinderte Menschen vermehrt in die Sozialhilfe verschoben werden. „Im Pflegestärkungsgesetz ebenso wie im geplanten Bundesteilhabegesetz wurde versäumt, die Schnittstelle eindeutig zu regeln. Damit drohen viele Streitigkeiten vor Ort, wer nun die Unterstützung für Menschen mit Behinderung übernimmt. Das ist nicht zukunftsweisend, sondern eine Zumutung für die betroffenen Menschen“, kritisiert Schmidt.

Quelle: Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 30. Mai 2016